Ordnungswidrigkeiten und Bußgeld
Sie haben einen Anhörungsbogen erhalten? Zögern Sie nicht und nehmen Kontakt mit uns auf!
In einem ersten Beratungsgespräch können Sie uns Ihr Anliegen näher erläutern, während wir Sie über die prozessualen Möglichkeiten aufklären.
Wenn Sie bereits einen Bußgeldbescheid erhalten haben, so zögern Sie nicht uns zu kontaktieren! Ab Zustellung des Bußgeldbescheides haben Sie in der Regel lediglich nur 2 Wochen Zeit Rechtmittel, namentlich einen Einspruch gegen den Bußgeldbescheid einzulegen. Nach Ablauf dieser Frist wird der Bußgeldbescheid rechtskräftig. Auch hier gilt: Keine Regel ohne Ausnahme. Wenn Sie die Frist unverschuldet versäumt haben, haben Sie die Möglichkeit Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu beantragen.
Wir legen für Sie Einspruch gegen den Bußgeldbescheid ein und beantragen Akteneinsicht.
Der Bußgeldbescheid wird auf formelle und materielle Fehler hin überprüft.
Zudem überprüfen wir die Einhaltung der rechtlichen Vorgaben für eine gültige Messung bei Geschwindigkeits- und Abstandsverstößen. In Ihrem Auftrag lassen wir die Messung bei Bedarf von einem unabhängigen Sachverständigen überprüfen.
Mit der Überprüfung von Messungen der folgenden Messgeräte und Messverfahren werden wir regelmäßig beauftragt:
- PoliscanFM1
- ESO 3.0 oder 8.0
- VKS
- Riegl FG21