Strafrecht

Strafrecht

Wir vertreten Sie in den verschiedenen Stadien ihres strafrechtlichen Verfahrens

  • Ermittlungsverfahren

Die Staatsanwaltschaft und ihre Ermittlungspersonen haben bereits einen Anfangsverdacht bezüglich der Verwirklichung eines Straftatbestandes gegen Sie. Sie werden von der Polizei zu einer Vernehmung als Beschuldigter geladen. Es empfiehlt sich hier anwaltlichen Rat einzuholen, BEVOR sie einen solchen Termin wahrnehmen.

  • Zwischenverfahren

Die Angelegenheit ist bereits fortgeschritten und das Gericht der Hauptsache befasst sich bereits mit ihrer Sache. Es besteht bereits ein hinreichender Tatverdacht gegen Sie.

  • Hauptverfahren

Das Gericht erlässt einen Strafbefehl.

Das Gericht erhebt Anklage und eröffnet das Hauptverfahren. Es kommt zur Gerichtsverhandlung. Wenn das Gericht vollständig von der Erfüllung des Tatbestandes überzeugt ist, wird es zu einer Verurteilung kommen.

  • Rechtmittelverfahren

Sie sind mit dem erstinstanzlichen Urteil nicht einverstanden. Es wird Berufung eingelegt. Das Verfahren wird von neuem aufgerollt.

Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte § 113 StGB
Hausfriedensbruch§ 123 StGB
Verstoß gegen Weisungen während der Führungsaufsicht § 145a StGB
Falsche uneidliche Aussage § 153 StGB
Körperverletzung § 223 StGB
Diebstahl § 242 StGB
Unterschlagung § 246 StGB
Raub § 249 StGB
Erpressung § 253 StGB
Hehlerei § 259 StGB
Betrug § 263 StGB
Untreue § 266 StGB
Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt § 266a StGB
Urkundenfälschung § 276 StGB
Brandstiftung § 306 StGB
Betäubungsmitteldelikte §§ 29 ff. BtMG