Verkehrsrecht

Verkehrsrecht

  • Unfallregulierung

Ein Verkehrsunfall ist eine ärgerliche Sache. Gerne nehmen wir Ihnen die Last der Schadensabwicklung ab. Die erste Einschätzung ihres Verkehrsunfalls ist kostenlos! Aufgrund langjähriger Erfahrung im Bereich der Unfallschadenregulierung können wir auf zahlreiche Sachverständige und Werkstätten in der Region zurückgreifen. Gerne können wir Sie individuell zu Ihrem Unfallgeschehen beraten. Nehmen Sie hierzu einfach Kontakt mit uns auf.
Bestehende Rechte nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall versuchen wir hier zusammenzufassen und erklären die wichtigsten Begriffe:
Grundsätzlich unterscheidet man im Schadensersatzrecht zwischen materiellen und immateriellen Schadenspositionen.
Zudem können Sie Ihre Ansprüche konkret oder fiktiv abrechnen. Während bei einer konkreten Abrechnung alle Schadenspositionen gemäß Belegvorlage abgerechnet werden, besteht auch die Möglichkeit den Schaden ohne konkrete Reparatur abzurechnen.

Materielle Schadenspositionen sind z.B.
-Sachschaden
Meist ist ihr Fahrzeug bei einem Verkehrsunfall beschädigt worden. Hierzu müssen wir zunächst einige Begrifflichkeiten klären:
Wiederbeschaffungswert: Der Wert Ihres Fahrzeuges vor dem Unfall, ohne schädigendes Ereignis
Restwert: Der Wert Ihres Fahrzeuges nach dem Unfall, mit dem hinzugetretenen Schaden
Wiederbeschaffungsaufwand: Differenz zwischen Wiederbeschaffungswert und Restwert
Wertminderung: Mindererlös, der durch das schädigende Ereignis am Fahrzeug haften bleibt
Sobald ein Schaden am Fahrzeug eintritt, gibt es je nach Höhe des Schadens verschiedene Konstellationen:
Es ist ein Reparaturschaden an ihrem Fahrzeug entstanden. Die Reparaturkosten sind unterhalb des Wiederbeschaffungswertes ihres Fahrzeugs
Es ist ein Totalschaden an ihrem Fahrzeug entstanden. Die Reparaturkosten liegen über dem Wiederbeschaffungswert.
Es ist ein wirtschaftlicher Totalschaden an ihrem Fahrzeug entstanden. Die Reparaturkosten liegen über der Differenz zwischen Wiederbeschaffungswert und Restwert.
Totalschaden, wirtschaftlicher Totalschaden, Reparaturschaden, Wertminderung

Darüber hinaus haben Sie Ansprüche auf Zahlung der Schadenspositionen betreffend Im Fahrzeug befindliche Gegenstände (Smartphone etc.)

-Mietwagenkosten
Für die Dauer, in dem Ihnen die Nutzungen an ihrem Fahrzeug entzogen werden, haben Sie einen Anspruch auf einen Mietwagen und Erstattung der diesbezüglichen Kosten.
Über die Dauer der Inanspruchnahme eines Mietwagens und die Höhe der zu erstattenden Mietwagenkosten wenden Versicherer häufig Einwendungen vor. Wir setzen uns für Sie ein!

-Nutzungsausfall
Finanzielle Entschädigung für die Dauer, in dem Ihnen die Nutzungen an ihrem Fahrzeug entzogen werden:
In Totalschadensfall für die Wiederbeschaffungsdauer
Im Reparaturfall für die Dauer der Reparatur

-Sachverständigenkosten
Neben dem Recht einen Sachverständigen ihrer Wahl mit der Begutachtung ihres Fahrzeuges zu beauftragen, sind auch die hierdurch entstehenden Kosten vom Unfallgegner zu tragen.

-Rechtsanwaltskosten
Auch unsere Kosten sind als Rechtsverfolgungskosten als Schadensposition von der gegnerischen Versicherung zu bezahlen.

Neben diesen materiellen Ansprüchen können bei einem Verkehrsunfall auch immaterielle Schäden enstehen.
Sie sind bei einem Verkehrsunfall verletzt worden? Für die erlittenen Verletzungen beziffern wir je nach Art und Umfang Schmerzensgeldansprüche und setzen diese für Sie durch.
Meist sind daneben weitere materielle Ansprüche, wie etwa Heilbehandlungskosten, Zuzahlungen für Medikamente, Physiotherapiebehandlungen o.ä. geltend zu machen.

  • Verkehrsunfall mit ausländischem Kfz oder Lkw in Deutschland?

Kein Problem! Auch hier übernehmen wir die Durchsetzung ihrer Ansprüche.

  • Autokauf und Gewährleistung

Sie haben einen Neuwagen oder Gebrauchtwagen erworben und es gibt nun Probleme mit dem Fahrzeug? Gerne beraten wir Sie individuell zu Ihrem Anliegen.
Wir vertreten Ihre Interessen bei der Geltendmachung ihrer Rechte im außergerichtlichen, sowie gerichtlichen Bereich. Von der Geltendmachung der Gewährleistungsrechte bis hin zur Rückabwicklung.

  • Verkehrsstrafrecht

Wir verteidigen effektiv in Strafsachen mit Bezug zum Verkehrsrecht. Einen kleinen Auszug aus den Strafverfahren erhalten Sie hier:

Fahrten unter Alkohol-/Drogeneinfluss §§ 315 b, 315 c, 316 StGB
Fahren ohne Fahrerlaubnis § 21 StVG
Fahrlässige Körperverletzung § 229 StGB
Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort § 142 StGB
Illegales Straßenrennen § 315 d StGB